Vierundzwanzigster Blitz
Eine Abhandlung über die Verhüllung der Frauen

Obwohl diese Abhandlung als zweite und dritte Problemstellung in der fünfzehnten Anmerkung aufgeführt worden war, erscheint sie nun auf Grund ihrer Bedeutsamkeit als »Vierundzwanzigster Blitz«.

بِسْمِ اللهِ الرَّحْمٰنِ الرَّحِيمِ

يَآ اَيُّهَا النَّبِيُّ قُلْ ِلاَزْوَاجِكَ وَبَنَاتِكَ وَنِسَاۤءِ الْمُؤْمِنِينَ يُدْنيِنَ عَلَيْهِنَّ

مِنْ جَلاَبِيبِهِنَّ

»Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen. Oh Prophet, sage zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie sich mit ihrem Überwurf verhüllen sollen .« (Sure 33, 59)

In dieser Ayah wird die Verhüllung befohlen. Die heutige Zivilisation setzt sich in ihrer Unmoral über diese Bestimmung des Qur´an hinweg. Sie sieht die Verhüllung der Frauen als nicht natürlich an, sondern bezeichnet sie als eine Gefangenschaft. *
Antwort: Es gibt sehr viele Weisheiten, die darauf hinweisen, dass diese Bestimmung des Weisen Qur´an genau dem Wesen der Frau entspricht und dessen Gegenteil unnatürlich ist. Wir wollen hier nur vier von diesen vielen Weisheiten erklären.
Erste Weisheit: Die Verhüllung ist für die Frau natürlich und ein Erfordernis ihres Geistes. Denn, weil die Frauen von Natur aus schwach und zart sind, brauchen sie Schutz und Hilfe durch einen Mann, der sie und ihre Kinder, die sie mehr als ihr Leben lieben, zu schätzen vermag. Deshalb haben sie ein seelisches Bedürfnis danach, geliebt und nicht verabscheut oder zurückgewiesen zu werden. Überdies sind sechs oder sieben von zehn Frauen schon alt oder von geringerer Schönheit, und so wollen sie nicht vor allen Leuten ihr Alter und ihren Mangel an Schönheit zeigen. Oder sie sind eifersüchtig und wollen nicht hässlicher sein als andere Frauen. Auch fürchten sie sich davor, vergewaltigt zu werden, vor Anschuldigungen und Verdächtigungen. Um nicht einem Angriff ausgesetzt zu sein und weil sie nicht so von ihren Männern betrachtet werden wollen, als seien sie der Untreue verdächtig, verlangen sie ihrem Wesen gemäß nach der Verhüllung. Andererseits sind es, wenn man es recht bedenkt, auch gerade die alten Frauen, die sich verhüllen. Unter zehn Frauen finden sich vielleicht zwei oder drei, die sowohl jung als auch schön sind und die sich nicht schämen, sich unverhüllt zu zeigen. Wir wissen ja, dass ein Mensch, der einen anderen nicht liebt und ihn lästig findet, sich schon von dessen Blick unangenehm berührt und betroffen fühlt. So ist eine schöne Frau, die sich offen und freizügig kleidet, sicherlich nur über die Blicke von zwei oder drei unter zehn fremden Männer erfreut, während die Blicke von sieben oder acht sie belästigen. Überdies ist eine schöne Frau, insoweit sie nicht schamlos und verkommen ist, von feiner Wesensart und leicht verletzlich. Praxis und Erfahrung bestätigen, dass sie sich ganz bestimmt allein durch bodenlos schamlose Blicke schon bedroht fühlt. Ja wir hören sogar, dass in Europa, also Ländern, wo doch recht viele solcher ziemlich freizügig gekleideter Frauen leben, auch diese sich durch aufdringliche Blicke bedroht fühlen. »Diese Schufte nageln uns mit ihren Blicken fest.«, beschwerten sie sich der Polizei gegenüber. D.h. also, dass die Aufhebung der Verhüllung durch die heutige Zivilisation unnatürlich und wesensfremd ist. Dagegen aber ist die Qur´anische Anweisung zur Verschleierung natur und wesensgemäß, Solche Frauen sind einer Goldgrube an Zuneigung gleich und eine kostbare Gefährtin auf ewig. Durch die Verhüllung werden sie vor Sündenfall und Schande, innerlicher Gefangenschaft und äußerlichem Elend bewahrt.
Auch haben die Frauen von ihrer Gesittung her Furcht vor fremden Männern und sind ihnen gegenüber misstrauisch. Was aber die Furcht betrifft, so macht sie die Verhüllung geradezu wesensmäßig notwendig. Denn acht, neun Minuten Genuss bedeuten in Wahrheit tiefe Bitterkeit (für sie), nämlich acht, neun Monate unter schweren Mühen ein Kind zu tragen und weiter, ohne einen Beschützer ein Kind acht, neun Jahre aufzuziehen. So besteht die Möglichkeit, dass acht oder zehn Minuten (von Gott) verbotenen Genusses zur Mühsal werden. Und weil es auch meistens so geschieht, darum hat sie auch wirklich große Angst vor den fremden Männern und möchte sich ihre (eigene) Natur (und Moral) bewahren. Doch durch die Verhüllung ist für die fremden Männer eine Verlockung nicht gegeben und für Ausschreitungen kein Platz. Sie wird durch eine wesensgemäße Schwäche anbefohlen, ja sogar gefordert. So erweist sie sich als ein Schutzwall und eine Festung. Denn nach dem, was man mir erzählte, soll da doch tatsächlich ein ganz einfacher Schuhputzer am helllichten Tage und vor den Augen der Leute mitten in einer Stadt, ja sogar der Hauptstadt des Landes, die Frau eines weltbekannten großen Mannes, ihrer unverhüllten Beine zufolge, belästigt haben. Das versetzt doch denen, die gegen die Verhüllung sind, einen Schlag ins schamlose Antlitz!
Zweite Weisheit: Diese so grundsätzliche und derart intensive Beziehung, diese Liebe und Verbundenheit zwischen Mann und Frau erwächst nicht nur aus einem Bedürfnis dieses irdischen Lebens. In der Tat ist eine Frau nicht nur Lebensgefährtin ihres Mannes, …

 


*Ein Abschnitt aus der Verteidigungsschrift vor dem Revisions-gericht, welche das Gericht zum Schweigen brachte. »Ich halte jedoch der Versammlung des Gerichtshofes entgegen: Die Gerechtigkeit, falls es diese auf Erden gibt, wird sicher einen ungerechten Gerichtsbeschluss, durch den ein Mann verurteilt wurde, weil dieser das Gesetz Gottes, das in 1350 Jahren und in jedem Jahrhundert mindestens 350 Millionen Menschen in ihrem gesellschaftlichen Leben über alles heilig war und sich unter ihnen als wahr und wirksam erwiesen hat, das von 350 tausend Kommentaren zum Qur’an bestätigt und durch deren Übereinstimmung bekräftigt wurde und von welchem unsere Väter seit 1350 Jahren fest überzeugt waren, kommentiert hat, wieder aufheben und diesen Gerichtsbeschluss revidieren.«

 

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Blitze – Kommentare zu Qur´an von Bediüzzaman Said Nursi aus dem Risale-i Nur Gesamtwerk

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