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Autor Thema: Beleidigt man...  (Gelesen 1865 mal)
0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.
ZulKarneyn
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« am: Januar 27, 2011, 19:00:13 »

Beleidigt man Schwarze, nennt ihr es Rassismus...
Beleidigt man Juden, nennt ihr es Antisemitismus...
Beleidigt man Homosexuelle, nennt ihr es Intoleranz...
Beleidigt man sein Land, nennt ihr es Verrat...
Beleidigt man Sekten, nennt ihr es Hass..
ABER wenn man den Propheten Muhammad (s.a.v) beleidigt, nennt ihr es MEINUNGSFREIHEIT !!

vesselam
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adelsabur
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« Antworten #1 am: Januar 27, 2011, 19:04:52 »

Artikel 5 Grundgesetz
   
Aktuell
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
_____________________________________________________________________________________________ 

zu2. in dem Mann den Propheten beleidigt verletzt man den Artikel 5, denn man in dem Recht der persönlichen Ehre verletzt.

oder irre ich mich?

Selam

Saber
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hamza abdulhakim
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« Antworten #2 am: Januar 31, 2011, 03:13:23 »

salaam aleykum,

Artikel 5 bezieht sich nur auf die persönliche Ehre von noch lebenden Personen. Der Gesetzgeber kann jedoch in einfachen Gesetzen bestimmen, dass besondere Persönlichkeitsrechte auch über den Tod hinaus wirken. Dies hat er beispielsweise im Urheberrechtsgesetz in Bezug auf das Urheberpersönlichkeitsrecht getan. Desweiteren können sämtliche Rechte einer bereits verstorbenen Person nur von direkten Verwandten geltend gemacht werden. In dem beschriebenen wird daher das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt und jede Art von Meinungsäußerung, inklusive Beleidiungen, ist weder strafbar noch kann über eine Unterlassungsklage unterbunden werden.
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adelsabur
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« Antworten #3 am: Februar 02, 2011, 14:54:28 »

aleykum selam,

ich mein wir als Moslims werden doch beleidigt indem man den Propheten Mohammad S.A.V beleidigt. Von diesem Standpunkt aus meine ich dass die Ehre der Moslims verletzt wird bzw. die Moslems werden angegriffen indem der Prophet S.A.V beleidigt wird. und so wird dann die Meinungsfreiheit über ihre Grenzen verwendet.


selam
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Stachelbeere
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« Antworten #4 am: Februar 02, 2011, 16:03:47 »

Ich meine das Beleidigungen oft von welchen kommen die selber nicht richtig an G"tt glauben,
und nicht viel von Religion halten.
Welche die gläubig sind haben auch vor anderen Respekt, und wissen was dem anderen wichtig ist,
selber habe ich schon viel über Mohammed gelesen, damit man auch etwas versteht.
Ungläubige aber treten oft alles mit Füßen.
Am meisten Respektlos finde ich immer sind manche Atheisten, die oft alles treten was Religion heißt,
glauben heißt ja auch mit dem Herzen dabei sein, und so jemand beleidigt auch keinen anderen Gläubigen oder tut dem andere absichtlich weh.
 Smiley
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Khalid
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« Antworten #5 am: Februar 03, 2011, 08:32:37 »

Salam, stachelbeere
ich bin ganz deiner meinung
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