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Autor Thema: Zeitehen - Erlaubt oder nicht erlaubt?  (Gelesen 6791 mal)
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Right Hand
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« am: Oktober 10, 2007, 00:17:50 »

Salam Aleykum

Was hat es mit der Zeitehe auf sich? Schiiten meinen, es sei erlaubt, weil es im Quran stünde (4:24) und Sunniten halten es schon fast für eine Prostitution.

Es gibt verschiedene Argumentationen über dieses Theme von Sunniten und Schiiten, wobei beide Seiten nachvollziehbare Gründe für ihre Meinung sagen.

Der Quran würde es anscheinend erlauben, aber was spricht dagegen?

Ich bin der Ansicht, dass es nicht erlaubt ist, aber kann nicht genau erklären warum.
Ich bitte um Hilfe
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apfel_fe
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fe rulez


« Antworten #1 am: Oktober 10, 2007, 17:19:12 »

ich denke, wenn du in einem lexikon (fikih) unter dem begriff hulle nachsehen solltest, wirst du das problem lösen.
was für einen stellenwert die ehe hat usw.
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bir dua yeter...
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« Antworten #2 am: Oktober 10, 2007, 21:32:42 »

Der Stellenwert der Ehe ist mir bewusst.
Allah machte Ehen zu einen von Seinen Zeichen, welche uns zum nachdenken und überlegen bringen. Er hat Liebe und Mitgefühl zwischen den Ehegatten geschaffen und Er machte die Frau zu einem Ort der Ruhe für den Ehemann. Er bestärkt uns Kinder zu haben und verordnete das eine Frau die 'Idda - Zeit abwartet und erben kann. Nichts davon existiert in der verbotenen (haram) Form der Eheschließung namens "Zeitehe".

ABER was ist denn nun mit dem Vers den ich angegeben habe? Dieser gibt den Schiiten Erlaubnis dafür. Ein Hadith soll diesen Vers aufgehoben haben, weil Zeitehen genau wie Alkohol etwas normales bei den vor-islamischen Arabern war und daher ein vor-islamischer Brauch.

Wir wissen aber, dass jeder Hadith der dem Kuran widerspricht falsch sein muss. Also was ist mit diesem einen Hadith an das die Schiien nicht glauben?

Es wäre sehr nett wenn jemand hier mit dem Kuran widerlegen könnte, dass dieser brauch nicht mit dem Islam zu vereinbaren ist.

Salam Aleykum
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apfel_fe
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fe rulez


« Antworten #3 am: Oktober 10, 2007, 22:42:44 »

hmmmmmm....

ich kann mich an ein ereignis erinnern. in den anfängen des islams erlaubte unser profet während/vor/nach (?) dem krieg den jungen kriegern, die noch nicht verheiratet ware, ehen mit frauen für eine kurze zeit (ein paar tage) zu schließen. er sagte, dass die frau auch damit einverstanden sein sollte und dass sie auch eine brautgabe, welche üblich bei eheschließungen war und ist, erhalten sollte.
es diente dazu, dass junge krieger ihre triebe unter kontrolle halten konnten. man muss sich eine armee mit jungen kriegern vorstellen, welche natürlicherweise auch ihre bedürfnisse hatten.

wie gesagt, dies war nur ein ausnahmezustand, also einmalig erlaubt!!!

man soll jetzt nichts schlechtes über diese jungen krieger denken. im endeffekt waren das sahabis, welche auch gottesfreunde waren... ich hoffe, dass ich dir helfen konnte-vielleicht ist das nur ein puzzle-stück...
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bir dua yeter...
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« Antworten #4 am: Oktober 11, 2007, 23:54:48 »

ok Bruder, soweit bin ich auch schon gekommen Smiley

Aber wo steht, dass es nicht mehr erlaubt ist? Oder galt das NUR für diese Krieger? Wenn ja, wieso wird es dann nicht erwähnt? Es klingt schon allgemein  Unentschlossen
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hamza abdulhakim
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« Antworten #5 am: Oktober 12, 2007, 04:10:15 »

Selam aleykum ve rahmetullahi ve barakutuh,

Der Bruder stellte die Frage ob Ehen auf Zeit erlaubt sind.

Die Zeitehe (Mut'ah) bezeichnet eine Ehe die auf eine bestimmte Zeit geschlossen wird und wofür die Frau eine zuvor bestimmte Menge an Geld bzw. Wertsachen erhält. Das Grundprinzip einer Islamischen Ehe ist, dass sie auf Liebe aufbaut und auf Dauer geschlossen wird. Die Zeitehe war zu den Anfangszeiten des Islams eine erlaubte Praxis, aber wurde später verboten (Haram).

Es wurde von Ali - Allahs Wohlgefallen sei auf ihm - überliefert, dass der Gesandte Allahs - Friede und Segen seien auf ihm - die Zeitehe und das Fleisch von Hauseseln zu der Zeit von Khaybar verbot. Gemäß einer anderen Überlieferung verbot er zu der Zeit von Khaybar die Zeitehe und das Fleisch von gezähmten Eseln.
Überliefert von Bukhari, Hadith Nr. 3979 und Muslim, Hadith Nr. 1407

Es wurde von al-Rabee’ ibn Sabrah al-Juhani - Allahs Wohlgefallen auf ihm - überliefert das sein Vater - Allahs Wohlgefallen auf ihm - ihm erzählte, dass er mit dem Gesandten Allahs - Friede und Segen sei auf ihm - zusammen war als dieser sagte: "Oh ihr Leute, ich hatte euch die Zeitehen (Mut'ah) erlaubt, aber nun hat Allah sie bis zu dem Tag der Wiederauferstehung verboten, wer auch immer eine Frau aus einer Zeitehe besitzt, soll sie gehen lassen und nichts von dem Geld, das er ihr gab, zurücknehmen."
Überliefert von Muslim, Hadith Nr. 1406


Die Schi'ah behaupten nun das die Zeitehe (Mut'ah) existiert und weiterhin gültig sei. Die Gelehrten der Schi'ah benutzen dafür gewöhnlich 2 Beweise.

1.

Ein Vers aus der Sure Nisa, Kapitel 4, Vers 24 in dem Allah sagt:

... und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe

Der Fakt das Allah in den Versen zuvor von den Frauen spricht die für die Heirat verboten und im Anschluss die Frauen nennt die zur Heirat erlaubt sind macht deutlich das in diesem Vers mit dem Ausdruck "die ihr genossen habt" keine Zeitehe gemeint sein kann. Der Begriff "genossen" wird im Zusammenhang mit der Ehe in einiger Ahadith erwähnt, so dass dieser Ausdruck auch nicht als Beweis herangezogen werden kann. Mit diesem Ausdruck soll deutlich gemacht werden, dass der Mann nach dem Vollzug der Ehe eine Brautgabe zu verrichten hat. Der darauf folgende Vers macht auch wiederum deutlich, dass dieser Vers von der gewöhnlichen Ehe und nicht von der Zeitehe spricht.

Das Wort für die Brautgabe in diesem Vers ist das arabische Wort "ujoorahunna", das von dem Wort ajr abgeleitet wird. Das Wort ajr bezeichnet die Gabe die in einer gewöhnlichen Ehe an die Braut entrichtet werden muss. Wann immer Allah über die Brautgabe für eine Ehe spricht benutzt er das Wort Ajr.

Als Beispiel wäre die Sure Ahzaab, Kapitel 33, Vers 50 zu nennen

Oh Prophet, wir erlauben dir deine Gattinnen, denen du ihre Brautgabe (Ajran) gabst ...

Das Wort "ajran" wird eben so wie "ujoorahunna" von dem Wort ajr abgeleitet und bezieht bezieht sich auf die Brautgabe in einer gewöhnlichen Ehe. Das Wort "ajr" kann sich nicht auf das Entgelt einer Zeitehe beziehen, da hierfür ein völlig anderer Begriff verwendet wird.

Es gibt viele Beweise das sich dieser Vers nicht auf die Zeitehe beziehen kann. Aber selbst wenn wir um willen der Diskussion zustimmen, dass mit diesem Vers die Zeitehe gemeint ist gibt es einige Sahih Ahadith, in denen diese Regelung später aufgehoben wurde.

2.

Das 2. Argument der Schi'ah das einige Gefährten - Allah habe Wohlgefallen an ihnen allen - wie Ibn Abbas - Allah habe Wohlgefallen an ihm - die Zeitehe erlaubt haben.

Zunächst wäre anzumerken das die Schi'ah Ibn Abbas - Allah habe Wohlgefallen an ihm - als einen der irre gegangenen Gefährten ansehen, daher ist es sehr seltsam das sie nun gerade diese Gefährten als Beweis anführen.

Es gab einige Gefährten - Allah habe Wohlgefallen an ihnen - die von dem Verbot der Zeitehe nicht erfahren haben und somit einige Zeit dies noch für erlaubt hielten. Die Fatwa eines einzelnen Gefährten darf nur als Beweis herangezogen werden wenn die Gesamtheit der Gefährten - Allah habe Wohlgefallen an ihnen - dieser Fatwa zustimmt. Dies kann geschehen durch Worte der Zustimmung, Schweigen oder durch das praktizieren dieser Fatwa.

Es wird überliefert von Ali - Allah habe Wohlgefallen an ihm -, dass er gehört hat wie Ibn Abbas - Allah habe Wohlgefallen an ihm, die Zeitehe erlaubt hatte, und sagte zu ihm: "Warte eine Minute, Oh Ibn Abbas, denn der Gesandte Allahs - Friede und Segen seien auf ihm - hat dies am Tage von Khaybar verboten und (er verbot auch) das Fleisch von gezähmten Eseln."
Überliefert von Muslim, Hadith Nr. 1407

Hoffe deine Frage beantwortet zu haben

selam aleykum
Hamza Abdulhakim







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« Antworten #6 am: Oktober 18, 2007, 23:18:35 »

Jazakallahu khairay Bruder  Smiley

Entschuldigung, dass ich so spät geantwortet habe. Ich hatte einige Tage keinen Internetzugang mehr.

Es gibt auch noch einen Hadith, der sagt, dass erst Ummar die Zeitehe abgeschaft haben soll. Was ist damit?
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hamza abdulhakim
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« Antworten #7 am: Oktober 20, 2007, 12:10:21 »

aleykum selam ve rahmetullahi ve barakatuh,

Der Bruder Right Hand sagte:

Zitat
Es gibt auch noch einen Hadith, der sagt, dass erst Ummar die Zeitehe abgeschaft haben soll. Was ist damit?

Bei Ahadith (Plural von Hadith) unterscheiden wir vereinfacht gesagt zwischen Sahih (authentischen) und Daif (unauthentischen) Überlieferungen. Wir sollten Ahadith von denen wir nicht wissen ob sie authentisch sind oder nicht nicht benutzen um daraus irgendetwas abzuleiten. Deswegen sollten wir uns zuerst fragen wie authentisch dieser Hadith ist. Es wäre daher sehr hilfreich für mich wenn du mir sagen könntest in welchem Buch du diesen Hadith gelesen hast bzw. von wem du diesen Hadith gehört hast. Ich kenne den Hadith selber nicht und möchte darum keinen Kommentar dazu abgeben, solange ich nicht weiß ob dieser Hadith authentisch ist oder nicht.

Auch wenn dieser Hadith authentisch ist spielt das für das Verbot der Zeitehe keine Rolle. Wir haben mehrere sehr authentische Ahadith, in denen Muhammad - Friede und Segen sei mit ihm - in unmissverständlicher Weise die Zeitehe verbietet. Daher spielt es keine Rolle ob einzelne Gefährten die Zeitehe bis zu einem gewissen Zeitpunkt als erlaubt ansahen, denn möglicherweise haben diese von diesem Hadith erst später erfahren. Wenn man nun der Ansicht ist das die Zeitehe erlaubt ist muss man entweder beweisen das diese Ahadith unauthentisch sind oder das wir diese Ahadith anders verstehen müssen. Andernfalls sehen für die Meinung, dass Zeitehen erlaubt sind keinerlei Basis.

Hoffe deine Frage beantwortet zu haben

Selam aleykum
Hamza Abdulhakim
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« Antworten #8 am: Oktober 21, 2007, 00:52:06 »

Selam Aleykum!

Also ein Schiite hat dies geschrieben:

"Nun gehen wir zu den Traditionen über. Man findet folgendes vor. Sahih Muslim Buch 7
Nr. 2874. Dort steht klar geschrieben, dass Nikah Mutah zur Zeit rasulallahs erlaubt
war und Umar es später verboten hat. Genauso wie in Buch 8 Nr 3249 und Nr. 3248!
Das ist das zweitauthentischste Hadithbuch der Sunniten. Und dort steht geschrieben,
dass Nikah Mutah sogar zur Zeit Abu Bakrs erlaubt war. Das ist Beweis genug denke
ich."


Diese Ahadith hat er genannt:

So nun zu Sahih Muslim
Buch 7 Nr 2874
"Abd Nadra reported: While I was in the company of Jibir, a person came and said:
There is difference of opinion amomg Ibn Abbas and Ibn Zubair about two Mut'as
(benefits, Tamattul in Hajj and temporary marriage with women), whereupon jibir
said: We have been doing this during the lifetime of Allah's Messenger (way peace be
upon him), and then 'Umar forbade us to do so, and we never resorted to them."

Buch 8 Nr. 3248
Ibn Uraij reported: 'Ati' reported that jibir b. Abdullah came to perform 'Umra, and
we came to his abode, and the people asked him about different things, and then they
made a mention of temporary marriage, whereupon he said: Yes, we had been benefiting
ourselves by this temporary marriage during the lifetime of theHoly Prophet (may
peace be upon him) and during the tinie of Abi! Bakr and 'Umar.

Buch 8 Nr. 3249
"Jabir b. 'Abdullah reported: We contracted temporary marriage giving a handful of
(tales or flour as a dower during the lifetime of Allah's Messenger (may peace be
upon him) and durnig the time of Abu Bakr until 'Umar forbade it in the case of 'Amr
b. Huraith."
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hamza abdulhakim
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« Antworten #9 am: Dezember 15, 2007, 11:41:24 »

Selam aleykum ve rahmetullahi ve barakatuh,

Der Bruder Right Hand zählte einige Ahadith auf, die gemäß einem Schiitischen Bruder beweisen würden, dass die Zeitehe durch den Gesandten Allahs - Friede und Segen seboien mit ihm - erlaubt wurde und erst später von dem Khalifen Omar ibn al-Khatab, Allah habe Wohlgefallen an ihm - verboten worden ist.

Bruder, wir können uns gerne über jedes einzelne Hadith unterhalten, allerdings es macht nicht besonders viel Sinn Ahadith über Ahadith zu zitieren ohne auf einen gemeinsamen Punkt zu kommen. Sobald ich den Kontext dieser Ahadith erläutere wird der Bruder, wenn Allah es so will, einige weitere Ahadith zitieren. Wir würden über dann, wenn Allah es so will, Stundenlang über dieses Thema diskutieren ohne auf einem gemeinsamen Punkt zu kommen.

Ich habe weiter oben einige authentische Ahadith zitiert, in denen der Gesandte Allahs - Friede und Segen seien mit ihm - die zuvor erlaubte Zeitehe verboten hat. Ich würde den schiitischen Bruder nun fragen, ob er diese Ahadith akzeptiert oder nicht.

Falls er sie akzeptiert ist es für uns unerheblich was Abu Bakr oder Omar ibn al-Khatab - Allah habe Wohlgefallen an ihnen beiden - gemacht haben.

Sollte er die Ahadith ablehnen möchte ich gerne wissen aus welchem Grund er einerseits diesen Hadith ablehnt, aber andererseits einen anderen Hadith aus dem selben Buch nimmt um zu zeigen das in Wirklichkeit Omar ibn al-Khatab - Allah habe Wohlgefallen an ihm - verboten haben soll.


Die Erklärung der von dir zitierten Ahadith ist sehr einfach. Zunächst müssen wir wissen, dass kein Gefährte sämtliche Ahadith gekannt hat. Aus diesem Grund kam es des öfteren vor das der Gesandte Allahs - Friede und Segen seien mit ihm - etwas angeordnet bzw. etwas verboten hat, wovon ein Gefährte erst später etwas erfahren hat und somit unwissentlich gegensätzlich gehandelt hat. Wir haben eine Reihe von Ahadith in denen einige Gefährte etwas gemacht haben und plötzlich ein anderer Gefährte aufstand und sagte: "Ich habe gehört dass der Gesandte Allahs - Friede und Segen seien auf ihm - sagte: ..." woraufhin alle anderen ihr Verhalten korrigiert haben.

In den von dir erwähnten Ahadith ist genau so ein Fall passiert. Die Zeitehe wurde von dem Gesandten Allahs - Friede und Segen seien auf ihm - aufgehoben, wovon allerdings einzelne Gefährten erst später etwas erfahren haben. Beispielsweise erlaubte Ibn Abbas - Allah habe Wohlgefallen an ihm - die Zeitehe bis ihm Ali ibn Abi Talib - Allah habe Wohlgefallen an ihm - über das Verbot belehrte.

Als Omar al-Khatab - Allah habe Wohlgefallen auf ihm - Khalif wurde verbot er - Allah habe Wohlgefallen an ihm - die Zeitehe, weil einige einzelne Gefährten diese Art der Heirat noch praktizierten. Allerdings verbot er - Allah habe Wohlgefallen an ihm - diese Praxis nicht aufgrund seiner eigenen Überlegungen, sondern es war ihm - Allah habe Wohlgefallen an ihm - bekannt dass der Gesandte Allahs - Friede und Segen seien mit ihm - die Zeitehe schon zuvor verboten hatte.

Die diesbezügliche Rede von Omar ibn al-Khatab - Allah habe Wohlgefallen an ihm - ist in Sahih al-Muslim verzeichnet und kann dort nachgelesen werden, wodurch klar werden wird aus welchem Grund Omar ibn al-Khatab - Allah habe Wohlgefallen an ihm - die Zeitehe untersagte.

Wenn man nun unbedingt sagen möchte, dass die Zeitehe zu der Zeit von Abu Bakr - Allah habe Wohlgefallen an ihm - praktiziert wurde bis sie von Omar ibn al-Khatab verboten wurde muss man fairerhalber ebenso sagen, dass zur der Zeit von Ibn Abbas - Allah habe Wohlgefallen an ihm - die Zeitehe praktiziert wurde bis sie durch Ali ibn Abi Talib - Allah habe Wohlgefallen an ihm - verboten wurde. Ich denke nicht das der Schiitische Bruder das vertreten würde.

Ohne jeden Zweifel handelt es sich daher bei der Zeitehe um eine Praxis die für einen bestimmten Zeitraum im Islam erlaubt war, aber später untersagt wurde. Aus diesem Grund ist die Zeitehe eine Praxis die unter allen Umständen im Islam verboten ist.

Allah sagt im Quran in der Sure Anbiya, Kapitel 21, Vers 18:

Zitat
Wir werfen vielmehr das Wahre gegen das Falsche. So verschüttet das Wahre das Falsche und lässt es vergehen. Euch gebührt wegen eurer Vermessenheit die vernichtende Strafe.

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« Antworten #10 am: Dezember 16, 2007, 09:12:25 »

Jazakallahu Khair Bruder

aber man kann doch wieder einwenden, dass jeder Hadith der dem Kuran widerspricht falsch sein muss oder nicht?
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fe rulez


« Antworten #11 am: Dezember 17, 2007, 00:52:07 »

wenn eine hadis einem satz aus dem koran widersprechen sollte, dann sollst du wissen, dass unser verständnis diese angelegenheit nicht erfasst hat.
das ist eine sache der auffassung.
wir sind nicht im stande hadis und ayah´s audem korn zu intepretieren....
dazu muss man ein koran gelehrter sein....dh. jahrzehntelange bildung auf diesem gebiet.

wir müssen noch drei bäckereien brot essen um diese sachen zu verstehen;D
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hamza abdulhakim
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« Antworten #12 am: Dezember 19, 2007, 08:54:09 »

Selam aleykum ve rahmetullahi ve barakatuh,

Der Bruder Right Hand merkte an man einwenden könnte, dass ein Hadith der dem glorreichen Qur'an wiederspricht automatisch falsch sein muss.

Bruder, was das Thema der Zeitehen betrifft; es gibt im glorreichen Qur'an keinen Vers über die Zeitehe. Wie zuvor erklärt spricht der von dir angesprochene Vers aus der Sure Nisa, Kapitel 4, Vers 24 nicht über die Zeitehe. Selbst wenn ich zum Wohle der Diskussion zustimmen würde, dass dieser Vers als eine Erlaubnis der Zeitehe verstanden werden könnte handelt es sich bei diesem Hadith nicht um einen Widerspruch. Die Zeitehe war eine erlaubte Praxis die später jedoch verboten wurde. Wie du sicherlich bemerken kannst widerspricht der Vers, unabhängig davon wie man ihn nun jetzt verstehen möchte, in keinster Weise den von mir angesprochenen Hadith.

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Selam aleykum ve rahmetullahi ve barakatuh,
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« Antworten #13 am: Januar 22, 2008, 10:23:51 »

Es ist schon deshalb nicht erlaubt da man nicht zum Spaß heiraten soll und nach der trennung oder dem Tot wird 4Monate und 10 Tage getrauert. Das Schliet alle anderweitigen Formen also auch die der Zeitehe im Islam aus. Auch wenn hier jetzt einige Brüder aus Iran anderer Meinung sind.
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erdbeer.kiwi
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« Antworten #14 am: März 20, 2008, 16:25:10 »

Die Zeitehe -
Mut'a




Muta bedeutet linguistisch: "Vergnügen", "Sich erfreuen". Im Kontext zu Schiiten bedeutet es "eine Ehe, die für eine bestimmte Zeit abgeschlossen wird - Zeitehe". Ein Mann zahlt einer Frau eine Summe von Geld [angeblich "Brautgabe"] und kann dann eine Sexuelle Beziehung mit ihr haben und dies solang, wie sie untereinander Mutaa ausgemacht haben. Diese Zeit kann weniger als eine Nacht sein, sogar weniger als eine Stunde - genug Zeit für den Mann, seinen sexuellen Akt zu vollziehen. In Anbetracht jeglicher Absichten und Nutzen ist Muta Prostitution: Ein Mann zahlt eine Summe Geld um dafür den Geschlechtsakt mit der Frau zu vollziehen.

Muta ist im Schiitischen Glauben erlaubt. Dies ist vollkommen abgelehnt von der Hauptströmung der Muslime (der Ahlu Sunnah). Die Schiitischen Ayatollahs beleidigen den Propheten, indem sie behaupten, er hätte zur Muta Ehe motiviert, dies gefördert, wobei die Ahlu Sunnah tapfer solche Blasphemie widerlegt und unerbitterlich verteidigt, dass der Prophet Stufe für Stufe die Muta verboten hat.


Schiitentum erlaubt nicht nur Muta, sondern motiviert aktiv und fördert Muta. Selbstverständlich lehnen die Schiitischen Laien (insbesonder die Frauen) diesen Glauben ab. Der Fakt ist aber, dass das Schiatum zu Muta aktiv motiviert und jeden verbietet zu sagen, dass die Muta verboten wurde oder ist. Je mehr ein Mann nach dem Schiitentum Muta macht, desto mehr Lohn bekommt er auch. Irgendeine Person, die nicht an Muta glaubt, wird als ein Kafir betrachtet nach den Schiitischen Gelehrten. Darüber gibt es keine Debatte zwischen den Schiitischen Gelehrten und es gibt Idschma (Konsens) bei ihnen, dass derjenige, der Muta ablehnt, Kafir ist.

Sie sagen folgende Ayah wäre ein Beweis:

>>Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise.<< (4;24)

Fakhraddin Radhi, Qurtubi, Hadhin und Alusi zufolge, war Mutaa Nikah am Anfang des Islams gestattet, später jedoch von Rasulullah verboten.

Sabra ibni Mabid al-Dschuhani sagte folgendes: Ich habe Rasulullah folgendes sagen gehört, als er sich zwischen der Tür der Kaaba und dem Hadschar-i Aswad befand: "Oh ihr Menschen! Ohne Zweifel habe ich euch die Muta Ehe erlaubt gehabt. Allahu Taala jedoch hat dies bis zum Qiyamah verboten.

Nun soll jeder, der solch eine Frau bei sich befindet, scheiden und nimmt von dem Mehr [Brautgabe] nichts zurück."
[Muslim, Niqah:3, Nr.1406/21, 3/196; Ibn-i Madscha, Niqah: 44, Nr.1962, 1/631; Darimi, Niqah:16, Nr.2115, 2/578; Ahmad ibn Hanbal, Nr.15351, 5/235; Bayhaqi, Sunanul Kubra, Nr.14144, 7/327]

Ali ibnu Abu Talib sagte folgendes: "Wahrlich! Rasulullah hat am Tag von Khaybar Mutaa Niqah verboten und das Fleisch des Esels!"
[Buhari, Muslim, Tirmidhi, Nesai, Ibn Madscha, Darimi]

Es ist eine Lüge zu behaupten, dass Omar die Mutaa Niqah verboten hat, sondern er sagte nach der Überlieferung von Salim ibn Abdullah ibn Umar, als er auf die Minbar stieg: "Wie ist der Zustand des Volkes, welches die Mutaa Niqah fortsetzt, obwohl Rasulullah sie verboten hat? Ich werde unbedingt denjenigen steinigen, den ich mit dieser Niqah antreffe." [Hadhin, Madschmuattafasir, 2/50]

Die Ashab und die Mehrzahl der Gelehrten danach haben die Ansicht vertreten, dass die Mutaa Ehe Haram ist und die Gesetzgebung der Ayat aufgehoben ist.

Jedoch gab es Meinungsverschiedenheit darüber, durch was diese Ayat aufgehoben wurde. Die Hanafis, bei denen ein Hadith die Ayat aufheben kann, haben erklärt, dass der Hadith von Sabra die Mutaa Ehe aufgehoben hat.

Die Schafii jedoch, welche der Ansicht sind, dass ein Hadith eine Quran Ayat nicht aufheben kann, sagen, dass die Ayat 5-6 von der Sura Muminun dies aufgehoben hat. Diese Ayat ist folgende: "
Und diejenigen, die ihre Intimbereiche behüten, außer ihren Ehefrauen (Dhawdscha) und denen gegenüber, die ihnen gehören. Denn dann sind sie gewiß nicht zu tadeln."

Denn eine Frau, welche mit Mutaa angeheiratet ist, zählt nirgends und niemals als eine Ehefrau oder als eine Dschariya und weil die Mutaa Niqah Frau nicht in dieser Ayat beinhaltet ist, wurde die andere aufgehoben und man muss vor dieser Frau sich hüten.

Imam Schafii [Rahimahullah] sagt: "Ich kenne keine andere Angelegenheit im Islam, die erst halal war, dann haram, dann halal und dann wieder haram, wie es bei Mutaa Niqah der Fall ist."

Das Thema sollte für uns Sunniten hiermit abgeschlossen sein.

Abu Ubayd sagt: "Alle Muslime haben sich darin geeinigt, dass die Muta Niqah durch Quran und Sunnah aufgehoben ist. Die Hadith und Fiqh Leute des Hidschaz, Scham und Iraq sind sich einig, ob es nun eine Situation der Notwendigkeit gibt oder nicht, dass dafür keine Erlaubniss herrscht."

Wieso verschweigt die Schia, dass Fahreddin Razi in ausführlicher Art und Weise die Argumente der Schia auseinandernimmt und die Wahrheit über Mutaa Nikah aufzeigt? Subhanallah..

Hier nochmal die Arabische Version von den Ahadith, die die Mut'a verbieten:

حَدَّثَنِي يَحْيَى عَنْ مَالِك عَنْ ابْنِ شِهَابٍ عَنْ عَبْدِ اللَّهِ وَالْحَسَنِ ابْنَيْ مُحَمَّدِ بْنِ عَلِيِّ بْنِ أَبِي طَالِبٍ عَنْ أَبِيهِمَا عَنْ عَلِيِّ بْنِ أَبِي طَالِبٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ نَهَى عَنْ مُتْعَةِ النِّسَاءِ يَوْمَ خَيْبَرَ وَعَنْ أَكْلِ لُحُومِ الْحُمُرِ الْإِنْسِيَّةِ

Ali Ibn Abi Talib radiyya allahu 'anh sagte : Der Prophet hat die Mut'a Ehe und der Fleisch von Eseln verboten.

Muwatta' von Imam Malik

حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ حَدَّثَنَا يُونُسُ بْنُ مُحَمَّدٍ حَدَّثَنَا عَبْدُ الْوَاحِدِ بْنُ زِيَادٍ حَدَّثَنَا أَبُو عُمَيْسٍ عَنْ إِيَاسِ بْنِ سَلَمَةَ عَنْ أَبِيهِ قَالَ رَخَّصَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَامَ أَوْطَاسٍ فِي الْمُتْعَةِ ثَلَاثًا ثُمَّ نَهَى عَنْهَا


Ibn Salama überliefert von seinem Vater, er sagte : Der Prophet hat die Mut'a Ehe im Jahr von Awtas drei Jahre erlaubt, danach hat er sie verboten.

Sahih Muslim


حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ نُمَيْرٍ حَدَّثَنَا أَبِي حَدَّثَنَا عَبْدُ الْعَزِيزِ بْنُ عُمَرَ حَدَّثَنِي الرَّبِيعُ بْنُ سَبْرَةَ الْجُهَنِيُّ أَنَّ أَبَاهُ حَدَّثَهُ أَنَّهُ كَانَ مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَالَ يَا أَيُّهَا النَّاسُ إِنِّي قَدْ كُنْتُ أَذِنْتُ لَكُمْ فِي الِاسْتِمْتَاعِ مِنْ النِّسَاءِ وَإِنَّ اللَّهَ قَدْ حَرَّمَ ذَلِكَ إِلَى يَوْمِ الْقِيَامَةِ فَمَنْ كَانَ عِنْدَهُ مِنْهُنَّ شَيْءٌ فَلْيُخَلِّ سَبِيلَهُ وَلَا تَأْخُذُوا مِمَّا آتَيْتُمُوهُنَّ شَيْئًا


Ibn Sabra al Juhniy sagte dass sein Vater folgendes gehört hat als er mit dem Propheten war : Oh Leute, ich habe euch die Mut'a Ehe erlaubt, jetzt aber hat Allah sie verboten bis zum Tag des jüngsten Gerichtes. Wer eine Frau (die er mit einem Mut'a Vertrag geheiratet hat) hat, der soll sich von ihr scheiden, und nimmt nichts von ihrer Brautgabe

Sahih Muslim

حَدَّثَنَا إِسْحَقُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ أَخْبَرَنَا يَحْيَى بْنُ آدَمَ حَدَّثَنَا إِبْرَاهِيمُ بْنُ سَعْدٍ عَنْ عَبْدِ الْمَلِكِ بْنِ الرَّبِيعِ بْنِ سَبْرَةَ الْجُهَنِيِّ عَنْ أَبِيهِ عَنْ جَدِّهِ قَالَ أَمَرَنَا رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بِالْمُتْعَةِ عَامَ الْفَتْحِ حِينَ دَخَلْنَا مَكَّةَ ثُمَّ لَمْ نَخْرُجْ مِنْهَا حَتَّى نَهَانَا عَنْهَا


Ibn Sabra al-Juhniy überlieferte von seinem Großvater, er sagte : Der Gesandte Allahs hat uns die Mut'a Ehe erlaubt im Jahr von Al Fath, als wie Mekka betraten, aber wir haben sie nicht verlassen bis die Mut'a Ehe verboten war.

Sahih Muslim

حَدَّثَنَا عَمْرٌو النَّاقِدُ وَابْنُ نُمَيْرٍ قَالَا حَدَّثَنَا سُفْيَانُ بْنُ عُيَيْنَةَ عَنْ الزُّهْرِيِّ عَنْ الرَّبِيعِ بْنِ سَبْرَةَ عَنْ أَبِيهِ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ نَهَى عَنْ نِكَاحِ الْمُتْعَةِ


Ibn Sabra überlieferte von seinem Vater : Der Prophet hat die Mut'a Ehe verboten.

Sahih Muslim

و حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ حَدَّثَنَا ابْنُ عُلَيَّةَ عَنْ مَعْمَرٍ عَنْ الزُّهْرِيِّ عَنْ الرَّبِيعِ بْنِ سَبْرَةَ عَنْ أَبِيهِ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ نَهَى يَوْمَ الْفَتْحِ عَنْ مُتْعَةِ النِّسَاءِ

Ibn Sabra überlieferte von seinem Vater : Der Prophet hat die Mut'a Ehe im Jahr von Al Fath verboten.


Sahih Muslim


Die Mut'a Ehe ist verboten bei : Umar , Ali
, Ibn Umar, Ibn Mas'ud, Ibn Zubayr, Imam Malik, und die Leute von Medina, Imam Abi Hanifa und die Leute von Iraq, Imam Al Awza'iy und die Leute von Sham. Imam Al Layth und die Leute von Ägypten, Imam Shafi'i, Imam Ahmad

Überliefert von Ibn Qudama in Al Mughni


Wir werden dieses Thema noch weiter auseinandernehmen und die angeblichen Beweise der Schia, die sie aus sunnitischen Quellen nehmen, widerlegen und den Wahrheitsgehalt aufzeigen...biznillah..


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