Also dass mit der Legislative des jeweiligen Landes wollte ich bewusst weglassen,
da es ansonsten einigen Muslimen in Europa erlaubt und anderen widerrum verboten sein wird.
-Man kann halt etwas Online abspielen lassen und es gleichzeitig Kopieren. MC Prinzip.
-Ein Buch Downloaden; Ich kann ja das Buch in der Bibliothek ausleihen und kopieren/abschreiben.
-Eine Serie oder Dokumentation die schon im Fernseh war - kann man ja direkt aufnehmen. Wenn jemand dies verpasst, könnte er es mit Hilfe des WorldWideWeb downloaden oder Online schauen.
-Heute kann man Kino im Online Stream schauen und auch aufnehmen...etc.
Nun
Einige sagen man kann nur Dinge besitzen, die auch materiell und "fassbar" sind.
Musmen Ware (Kaufbare Ware) muss nach Fikh hanefa auch ibn Abidin materiell fassbar und nützlich sein. Auch nach Ed-Durru'l-Muntekâ.
Aber kann das betroffene Individuum (Künstler, Schriftsteller,etc.) einen Anspruch auf Geistiges Eigentum (Telaffi Hakk) was ja Matriell nicht Fassbar ist, in Qiyamah geltend machen?
Daraus würde sich die nächste Frage heraukristallisieren, ob Unterhaltung von Nutzen ist oder nicht?
Hypothetisch:
Im zukünftigem Khilafah Staat wird es möglich sein oder nicht!?