Semanur2008
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Allahu akber
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« Antworten #27 am: August 09, 2008, 21:22:24 » |
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Selam aleykum, habe zum ersten Beitrag bzgl. des Ghusl Abdest wg. verlieren eines Lusttropfens (z.B im Schlaf etc.)
Die Ganzwaschung des Körpers durch Baden, Duschen usw. ist im Islam Pflicht. Der Qur’لn (4:43) erwähnt sie wie folgt:
”O ihr, die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht, noch im Zustande der Unreinheit - ausgenommen als Reisende unterwegs, bis ihr die Ganzwaschung (Ghusl) vorgenommen habt. Und wenn ihr krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch von der Notdurft zurückkommt, oder wenn ihr die Frauen berührt habt und kein Wasser findet, dann sucht guten (reinen) Sand und reibt euch dann Gesicht und Hände ab (Tayammum). Wahrlich, Allلh ist Allverzeihend, Allvergebend.“
In der Sunna gibt es auch zahlreiche Beispiele über dieses Gebiet, z.B.: Abu Sa‘id Al-Hudryy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Die Ganzwaschung des Körpers am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht!“ (Bu)
Nach dem islamischen Kalender beginnt der Tag nicht Mitternacht, sondern nach dem Sonnenuntergang des vorangegangenen Tages; der Freitag beginnt also bei Sonnenuntergang des Donnerstag. Und Maimْna (r) berichtete: ”Der Gesandte Allahs, Alahs Segen und Friede auf ihm, stellte Wasser für seine Ganzwaschung (Ghusl) nach dem Geschlechtsverkehr hin; er goß zwei- oder dreimal Wasser mit seiner rechten Hand auf seine linke Hand, dann wusch er seinen Genitalbereich; danach schlug er mit der Hand zwei- oder dreimal auf den Boden - oder gegen die Wand. Dann spülte er Mund und Nase und wusch sein Gesicht und seine beiden Arme, goß dann reichlich Wasser über seinen Kopf und wusch seinen Körper; anschließend rückte er wenig von seiner Stelle ab und wusch seine beiden Füße. Ich brachte ihm ein Tuch, und er lehnte es nicht ab, fuhr aber fort, das Wasser mit der Hand abzustreifen.“ (Bu)
Hier liegt ferner der Beweis für diejenigen Muslime vor, die das Handtuch zum Abtrocknen ihrer Haut nach der Gebetswaschung ablehnen wollen. Umm Salama berichtete: ”Umm Sulaim kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte: »O Gesandter Allahs! Allah ist nicht schamhaft gegenüber der Wahrheit! Ist die Frau zum Ghusl verpflichtet, wenn sie im Traum ihren geschlechtlichen Höhepunkt erlebt?« Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wenn sie dabei das Flüssige findet.« Da verhüllte sich Umm Salama, d.h. sie verdeckte ihr Gesicht, und sagte: »O Gesandter Allahs, hat eine Frau wirklich eine solche Flüssigkeit, wenn sie ihren geschlechtlichen Höhepunkt erlebt?« Der Prophet sagte: »Ja, sei nicht unbeholfen. Wie kommt es denn, daß ihr Kind ihr ähnlich aussieht?«“ (Bu)
Dieses Beispiel zeigt, daß es im Islam keine Tabus gibt, wenn es um das Erlangen von Wissen geht, wenn dabei Anstandsregeln beachtet werden. Dem Ehemann und der Ehefrau ist es gestattet, zusammen die Ganzwaschung vorzunehmen, selbst wenn der eine des anderen ganzen Körper dabei sieht. ‘ء’isa (r) sagte: ”Gewöhnlich nahm ich die Ganzwaschung mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, vor aus demselben Wasserbehälter, der zwischen uns stand; unsere Hände berührten sich darin, und er steckte seine Hände ins Wasser bis daß ich zu ihm sagte: »Laß mich mal, laß mich mal!«“ Sie sagte: ”Wir waren beide Gunub.“ (Bu, Mu)
‘ء’isa (r) sagte ferner: ”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, pflegte seine Leistengegend zu waschen und den Wudْ’ vorzunehmen, wenn er sich im Ganلba-Zustand befand, und schlafen oder essen wollte.“ (Bu, Mu)
Nach Eintritt folgender fünf Fälle wird die Großwaschung Pflicht:
1. Austritt von Samen
2. Geschlechtsverkehr
3. Beendigung der Menstruation
4.Beendigung des Wochenflusses (Nifâs)
5. Geburt
Die Pflichten der Großwaschung sind zwei:
1. Die Absicht zu fassen, die große Plichtwaschung 8al-Ghuslu l-WâdJib) durchzuführen oder eine ähnliche Absicht zu fassen.
2.Waschen des gesamten Körpers mit Wasser, einschließlich Haut und Haar, auch wenn das Haar dicht ist.
Zu den Voraussetzungen des Gebetes gehört die Teilwaschung (al-Wudû), deren Pflichten sechs sind:
1 Die Absicht der Reinheit für das Gebet oder eine andere gültige Absicht zu fassen,während man das Gesicht wäscht,d.h. gleichzeitig beim Waschen dieses, nach Imâm asch-Schâfi^iyy.Nach Imâm Mâlik reicht es je aus, , wenn die Absicht kurz vor dem Waschen des Gesichtes gefasst wird.
2. Waschen des Gesichtes, vom Stirnhaaransatz bis zum Kinn und von Ohr zu Ohr, einschließlich Haar und Haut, nicht aber das Innere der dichten Unterkiefer und Kinn behaarung des Mannes
3.Waschen der Hände , Unterarme einschließlich der Ellenbogen und allem, was sich auf ihnen befindet.
4.Abstreifen des Kopfes oder eines Teils mit Wasser, selbst wenn es nur ein Haar ist , welches sich in dem bestimmten Kopfbereich befindet.
5.Waschen der Füße, einschließlich der Knöchel oder das Abstreifen des Khuff (stieffeletten) mit Wasser, wenn die Voraussetzungen dafür erbracht worden sind.
6. Die Reihenfolge, wie genannt, einzuhalten.
wa selaam
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