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Autor Thema: Gusul Abdest  (Gelesen 31698 mal)
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Right Hand
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« Antworten #15 am: Oktober 08, 2007, 00:44:11 »

Salam Aleykum
@erdbeer.kiwi

Du hast geschrieben, dass Ghusl notwendig ist, wenn man "Lusttropfen" verliert.

In deiner Liste von "WAS GHUSL NÖTIG MACHT" steht aber nur, dass man Ghusl machen muss, wenn der Verlust von Feuchtigkeit von Samenerguss begleitet wird.

"2.   Emission von Feuchtigkeit, wenn diese von Samenerguß und Orgasmus begleitet wird, egal ob im Schlafen oder Wachen. [...]"

da widersprichst du der Liste aber glaube ich...

Wenn kein Samenerguss folgt, dann ist es doch auch nicht nötig oder wie ist das jetzt wirklich?
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der Suchende
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« Antworten #16 am: Dezember 06, 2007, 15:01:42 »

ich hätte da noch eine Frage:
WAS wenn beim urinieren etwas Sperma ungewollt mitrausfließt? ist dann ghusl erforderlich? FÜR die beantwortung dieser frage Wäre ich sehr dankbar?

NACH ERDBEER.Kiwi müsste, falls ich seine Worte nicht falsch interpretiere, ghusl nicht erforderlich sein, da es ohne die Begleitung von Glücksgefühlen geschieht.

Richtig?Huch
ERDBEER.KIWI SCHRIEB:
2.   Emission von Feuchtigkeit, wenn diese von Samenerguß und Orgasmus begleitet wird, egal ob im Schlafen oder Wachen. Ein Sexualtraum macht Ghusl nicht erforderlich, wenn er nicht von einer Flüssigkeits­emission begleitet wird.
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Wenn ich das Wunder eines prachtvollen Sonnenuntergangs oder die anmutige Schönheit des Mondes bewundere, so weitet sich meine Seele in Ehrfurcht vor dem allmächtigen Schöpfer ALLAH
apfel_fe
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fe rulez


« Antworten #17 am: Dezember 07, 2007, 11:57:18 »

EsSelamu Aleykum,

zeynooo, möge Allah mit Dir zufrieden sein. Ich schliesse mich Deiner Antwort  an, weil Sperma nicht die gleiche Fetwa hat wie Blut, was Unrein ist, wenn es ausserhalb des Körpers ist (wie z.B. am Kleid).

Vesselam

Worte

"Sauberkeit ist Hälte des Glaubens"

Das Sperma auf Kleidern kein Schmutz ist, ist nicht richtig!!!
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bir dua yeter...
der Suchende
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« Antworten #18 am: Dezember 07, 2007, 15:47:54 »

warum die obige frage von mir nicht beantwortet? Traurig
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der Suchende
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« Antworten #19 am: Dezember 10, 2007, 21:09:03 »

SELAM
anscheinend muss ich auf meine, für mich schon ohnehin sehr peinliche frage, solange aufmerksam machen bis sie beantwortet wird! Ärgerlich

ERDBEER.KIWI SCHRIEB:
2.   Emission von Feuchtigkeit, wenn diese von Samenerguß und Orgasmus begleitet wird, egal ob im Schlafen oder Wachen.

Frage: Heißt das, dass Ghusl nur dann notwendig ist, wenn die Emission von Sperma in Begleitung von Glücksgefühlen geschieht??!!!???
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yasmin
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« Antworten #20 am: Dezember 10, 2007, 22:18:53 »

Selam Bruder
Ja so ist es. Das ist eigentlich auch in jedem detaillierten Katechismusbuch zu finden, die es im türkischen doch zahlreich gibt...
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der Suchende
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« Antworten #21 am: Dezember 10, 2007, 22:56:30 »

ALLAH RAZI OLSUN Grinsend
diese frage quält mich schon seit einigen tagen, und du bist diejenige, die meinem seelischen pein ein ende gemacht hat.

In dankbarer Hochachtung
Sit

PS. freunde, ich kann wieder aufatmen!!HUHHHHHHHHHHH!

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apfel_fe
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fe rulez


« Antworten #22 am: Dezember 11, 2007, 11:22:54 »

...würde an deiner stelle einen guten vorbeter aufsuchen und das mit ihm klären und dann uns aufklären;)
(orgasmus->sperma->yallah in die dusche)
Lächelnd

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bir dua yeter...
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« Antworten #23 am: Dezember 11, 2007, 23:19:54 »

meine Frage wurde auch noch nicht beantwortet...

Samenerguss ist ja wieder was anderes als "Lustropfen" (falls dieses Wort existiert...). Die Männer müssten wissen was damit gemeint ist.

Ist beim letzteren nun ghusl notwendig oder nicht?? Huch

Und nochmal zu der Frage von sivasli...das heißt also, wenn es einen Samenerguss gibt, aber nicht von einem Orgasmus begleitet wird, ist ein ghusl nicht notwendig?
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apfel_fe
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fe rulez


« Antworten #24 am: Dezember 12, 2007, 17:22:33 »

wie gesagt einen guten vorbeter aufsuchen!!!!
das ist meines erachtens so!!!!!!!!!!!!!!!!!!(ich hafte nicht für missverständnisse oder falsche angaben usw.!):

orgasmus+samenerguss-> ghusul
samenerguss ohne orgasmus-> kein ghusul (kommt ja bei krankheiten oder unter bestimmten umständen vor)
"lustropfen"-> einfach wegwaschen (auch von der unterwäsche usw.)


schaut etwas wie eine formel aus, aber sollte euch helfen!
aber bitte einen vorbeter aufsuchen!!!!!!
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hamza abdulhakim
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« Antworten #25 am: Dezember 15, 2007, 09:57:59 »

Selam aleykum ve rahmetullahi ve barakatuh,

Der Bruder Right Hand stellte die Frage ob die sogenannten Lusttropfen und ein Samenerguss ohne Orgasmuss eine Ganzkörperwaschung notwendig machen.

Lieber Bruder was die Lusttropfen betrifft, sie erfordern keine Ganzkörperwaschung (gusul) allerdings ist es notwendig eine kleine Waschung (wudu/abdest) durchzuführen. Falls diese Vorflüssigkeit auf die Kleidung gerät sollte man die entsprechende Stelle mit ein wenig Wasser säubern. Man geht dabei folgendermaßen vor; es wird ein wenig Wasser auf die entsprechende Stelle gegossen und man reibt die Kleidung einige Male gegeneinander. Danach wird die Stelle noch einmal mit Wasser ausgespült. Alternativ kann natürlich auch die Waschmaschine benutzt werden.

Was den Austritt von Sperma angeht ist hierbei eine Ganzkörperwaschung zu vollziehen. Es ist hierbei Nebensächlich ob der Spermaaustritt absichtlich herbeigeführt wurde, etwa durch Beischlaf oder Masturbation, oder unabsichtlich in einem Traum oder intensive Phantasien.

Bei Sperma was auf die Kleidung gerät muss man zwischen 2 Formen unterscheiden

1. Feuchte Spermaflecken; hierbei muss die Kleidung wie bei den Lusttropfen gereinigt werden. Bei dieser Art von Sperma handelt es sich islamisch gesehen um eine unreine Substanz die ein Hindernis für das Gebet darstellt.

2. Vollständig getrocknete Spermaflecken. Bei vollständig getrockneten Flecken handelt es sich islamisch gesehen nicht um eine unreine Substanz, von daher genügt es das getrocknete Sperma von der Kleidung durch abkratzen oder ähnliches zu entfernen. Der Beweis hierfür liegt in einer authentischen Überlieferung in der Aischa - Allah habe Wohlgefallen an ihr - etwas getrocknetes Sperma auf der Kleidung des Gesandten Allahs - Friede und Segen seien mit ihm - entdeckte und dieses mit ihren - Allah habe Wohlgefallen an ihr - Fingern abkratzte. Daraufhin ging der Gesandte Allah - Friede und Segen seien mit ihm - zum Gebet ohne sein Kleid auszuwaschen.


Wenn es jemanden aus irgendeinen Grund unmöglich ist die Ganzkörperwaschung durchzuführen kann alternativ die Erdwaschung durchgeführt werden. Ist das auch unmöglich ist für ihn in dieser Situation keine Waschung erforderlich. Analoges gilt ebenso für das Waschen der Kleidung.

Hoffe die Frage beantwortet zu haben

Selam aleykum ve rahmetullahi ve barakatuh
Hamza Abdulhakim
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Faruq
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« Antworten #26 am: März 19, 2008, 11:46:18 »

Salam Aleikum liebe Geschwister,

bezüglich der Frage von EinMuslim. Ob der Muslime Ghusul nehmen muss, wenn Lusttropfen austreten.

Die Antwort Lautet: Nein muss er nicht.
 
Im Islamischen Recht nimmt dieses Flüssigkeit nicht das gleich Recht ein wie Samen. Jedoch gilt diese Flussigkeit als Unrein und der Gläubige ist verpflichtet sich davon zur reinigen und sein Wudu zu erneuern

Bezüglich des Samens gibt es verschiedene Meinungen der Gelehrte ob Samen rein oder unrein ist.

Euer Bruder im Islam

Faruq Smiley
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Semanur2008
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Allahu akber


« Antworten #27 am: August 09, 2008, 21:22:24 »

Selam aleykum, habe zum ersten Beitrag bzgl. des Ghusl Abdest wg. verlieren eines Lusttropfens (z.B im Schlaf etc.)

Die Ganzwaschung des Körpers durch Baden, Duschen usw. ist im Islam Pflicht. Der Qur’لn (4:43) erwähnt sie wie folgt:

”O ihr, die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht, noch im Zustande der Unreinheit - ausgenommen als Reisende unterwegs, bis ihr die Ganzwaschung (Ghusl) vorgenommen habt. Und wenn ihr krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch von der Notdurft zurückkommt, oder wenn ihr die Frauen berührt habt und kein Wasser findet, dann sucht guten (reinen) Sand und reibt euch dann Gesicht und Hände ab (Tayammum). Wahrlich, Allلh ist Allverzeihend, Allvergebend.“


In der Sunna gibt es auch zahlreiche Beispiele über dieses Gebiet, z.B.: Abu Sa‘id Al-Hudryy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Die Ganzwaschung des Körpers am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht!“ (Bu)

Nach dem islamischen Kalender beginnt der Tag nicht Mitternacht, sondern nach dem Sonnenuntergang des vorangegangenen Tages; der Freitag beginnt also bei Sonnenuntergang des Donnerstag.
Und Maimْna (r) berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Alahs Segen und Friede auf ihm, stellte Wasser für seine Ganzwaschung (Ghusl) nach dem Geschlechtsverkehr hin; er goß zwei- oder dreimal Wasser mit seiner rechten Hand auf seine linke Hand, dann wusch er seinen Genitalbereich; danach schlug er mit der Hand zwei- oder dreimal auf den Boden - oder gegen die Wand. Dann spülte er Mund und Nase und wusch sein Gesicht und seine beiden Arme, goß dann reichlich Wasser über seinen Kopf und wusch seinen Körper; anschließend rückte er wenig von seiner Stelle ab und wusch seine beiden Füße. Ich brachte ihm ein Tuch, und er lehnte es nicht ab, fuhr aber fort, das Wasser mit der Hand abzustreifen.“ (Bu)


Hier liegt ferner der Beweis für diejenigen Muslime vor, die das Handtuch zum Abtrocknen ihrer Haut nach der Gebetswaschung ablehnen wollen.
Umm Salama berichtete:
”Umm Sulaim kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte: »O Gesandter Allahs! Allah ist nicht schamhaft gegenüber der Wahrheit! Ist die Frau zum Ghusl verpflichtet, wenn sie im Traum ihren geschlechtlichen Höhepunkt erlebt?« Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wenn sie dabei das Flüssige findet.« Da verhüllte sich Umm Salama, d.h. sie verdeckte ihr Gesicht, und sagte: »O Gesandter Allahs, hat eine Frau wirklich eine solche Flüssigkeit, wenn sie ihren geschlechtlichen Höhepunkt erlebt?« Der Prophet sagte: »Ja, sei nicht unbeholfen. Wie kommt es denn, daß ihr Kind ihr ähnlich aussieht?«“ (Bu)

Dieses Beispiel zeigt, daß es im Islam keine Tabus gibt, wenn es um das Erlangen von Wissen geht, wenn dabei Anstandsregeln beachtet werden. Dem Ehemann und der Ehefrau ist es gestattet, zusammen die Ganzwaschung vorzunehmen, selbst wenn der eine des anderen ganzen Körper dabei sieht.
‘ء’isa (r) sagte: ”Gewöhnlich nahm ich die Ganzwaschung mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, vor aus demselben Wasserbehälter, der zwischen uns stand; unsere Hände berührten sich darin, und er steckte seine Hände ins Wasser bis daß ich zu ihm sagte: »Laß mich mal, laß mich mal!«“ Sie sagte: ”Wir waren beide Gunub.“ (Bu, Mu)

‘ء’isa (r) sagte ferner: ”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, pflegte seine Leistengegend zu waschen und den Wudْ’ vorzunehmen, wenn er sich im Ganلba-Zustand befand, und schlafen oder essen wollte.“ (Bu, Mu)

Nach Eintritt folgender fünf Fälle wird die Großwaschung Pflicht:

1. Austritt von Samen

2. Geschlechtsverkehr

3. Beendigung der Menstruation

4.Beendigung des Wochenflusses (Nifâs)

5. Geburt

Die Pflichten der Großwaschung sind zwei:

1. Die Absicht zu fassen, die große Plichtwaschung 8al-Ghuslu l-WâdJib) durchzuführen oder eine ähnliche Absicht zu fassen.

2.Waschen des gesamten Körpers mit Wasser, einschließlich Haut und Haar, auch wenn das Haar dicht ist.


Zu den Voraussetzungen des Gebetes gehört die Teilwaschung (al-Wudû), deren Pflichten sechs sind:

1 Die Absicht der Reinheit für das Gebet oder eine andere gültige Absicht zu fassen,während man das Gesicht wäscht,d.h. gleichzeitig beim Waschen dieses, nach Imâm asch-Schâfi^iyy.Nach Imâm Mâlik reicht es je aus, , wenn die Absicht kurz vor dem Waschen des Gesichtes gefasst wird.

2. Waschen des Gesichtes, vom Stirnhaaransatz bis zum Kinn und von Ohr zu Ohr, einschließlich Haar und Haut, nicht aber das Innere der dichten Unterkiefer und Kinn behaarung des Mannes

3.Waschen der Hände , Unterarme einschließlich der Ellenbogen und allem, was sich auf ihnen befindet.

4.Abstreifen des Kopfes oder eines Teils mit Wasser, selbst wenn es nur ein Haar ist , welches sich in dem bestimmten Kopfbereich befindet.

5.Waschen der Füße, einschließlich der Knöchel oder das Abstreifen des Khuff (stieffeletten) mit Wasser, wenn die Voraussetzungen dafür erbracht worden sind.

6. Die Reihenfolge, wie genannt, einzuhalten.

wa selaam

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Sunnitin
>>Wahrlich, die Religion bei ALLAH ist der Islam... (Sure 3:19)
>>Sagt:"Wahrlich, die Rechtleitung Allahs ist die (einzig richtige) Rechtleitung."<< (Sure 2:120)
bibi
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« Antworten #28 am: Juni 20, 2009, 21:54:39 »

hallo ist jemand online wenn ja habe ich 2 fragen wenn man boyabdesti und gusülabdesti nimmt gibt es jewals  2 gebete auf arabisch  bevor mann das wasser einmal rechts und einmal links und in der mitte komplet  über ganzen körper fließen lässt diese gebete breuchte ich ! Weiss das jemand?
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Faqir
Gast
« Antworten #29 am: Juni 20, 2009, 22:40:59 »

Selamun aleykum,

Soweit ich weiss ist Mekruh [verpönt] bei Gusul Dua zu machen.
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