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Autor Thema: Gusul Abdest  (Gelesen 33800 mal)
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bayram
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« am: September 29, 2006, 01:07:59 »

Selamunaleykum,

habe eine frage, wenn ich mit meiner frau geschlafen habe und ich bin sozusagen nicht rein, welche dinge darf ich in dieser unreinheit nicht tun? Ich weiß das ich nicht beten darf, nicht in die moschee darf...was noch?

bitte um antworten
danke

wassallam
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« Antworten #1 am: September 29, 2006, 09:16:39 »

EsSelamu Aleykum lieber Bruder,

Du hast schon zwei sehr wichtige Punkte erwähnt. Hinzu kommt noch, dass man nicht Koran lesen darf. Auch darfst Du in diesem Zustand den Koran nicht berühren.

Mit Koranlesen ist auch das ohne den Koran geöffnet zu haben, Koransuren zu rezitieren verboten. Ausser man rezitiert sie mit der Absicht eine Dua zu machen. Dua zu lesen oder zu machen ist nicht verboten.

Vesselam

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bayram
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« Antworten #2 am: September 29, 2006, 10:30:13 »

Selamunaleykum,

dankeschön, und wie sieht es aus mit Essen und Trinken? Darf ich das im unreinen zustand? Habe keine sure gefunden wo drin steht das ich das nicht darf. Meine Mutter meint, wenn du mit deiner frau geschlafen hast soll ich erst gusl abdest machen und dann darf ich erst essen und trinken.

eine rückantwort hirzu wäre schön

dankeschön

wassallam
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« Antworten #3 am: September 29, 2006, 12:31:08 »

Ve AleykumSelam lieber Bruder,

Essen und Trinken ist erlaubt. auch andere irdische Tätigkeiten (wie arbeiten, seine eigene Frau anfassen, mit den Kindern spielen, einkaufen etc) sind erlaubt. Du darfst auch in diesem Zustand einschlafen (empfohlen ist das du aber dabei die kleine Waschung vornimmst). Aber da dieser Zustand beseitigt werden muss für die Gebete durch Gusl, ist man "gezwungen" den Gusl so schnell wie möglich zu machen.

Aber Du kannst zum Beispiel nach dem Yatsi-Gebet (Ischa) in diesem Zustand einschlafen, und dann wenn Du zum morgen Gebet aufstehst den Gusl machen. Dies ist erlaubt. Aber wie oben erwähnt die kleine Waschung (Abdest) vornehmen ist empfohlen.

Vesselam

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Lieber Bruder ein Muslim ist niemals in einem unreinen Zustand. Auch nicht nach dem Geschlechtsverkehr. Die Ganzwaschung nach dem Geschlechtsverkehr hat eine andere Weisheit. Da ich das Thema nicht ausweiten möchte, schreibe ich sie nicht auf. Wenn Du aber möchtest, werde ich dies in diesem Forum schreiben.

Abu Huraira berichtete:
”Ich sah eines Tages den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, während ich im Dschanaba -Zustand (Cunub) durch eine Straße in Al-Madina ging. Ich ging unauffällig weiter, erledigte meine Ganzwaschung (Gusl) und kam zurück. Der Prophet sagte:
»Wo warst du, Abu Huraira?«
Ich antwortete: »Ich war im Dschanaba-Zustand und mochte es nicht, dir im Zustand der Unreinheit Gesellschaft zu leisten.« Da sagte er:
»Gepriesen sei Allah! Der Muslim wird niemals unrein sein.«“ (Buchari)

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Seyfullah
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« Antworten #4 am: September 30, 2006, 14:14:33 »

Selamunaleykum

Was ich dazu fragen wollte ist, ob man seine Kleidung in dem man Dschanab wurde auch wechseln muss? 
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Lob und Preis sei Allah, der einzig aus Sich selbst besteht, wohingegen alle anderen Dinge ihr Sein aus Ihm erhalten.Sie bedürfen Seiner für ihr Entstehen und ihren Bestand. Er hingegen hat nach nichts Bedürfnis.
zeynooo
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« Antworten #5 am: September 30, 2006, 20:39:42 »

nein, du musst deine kleidung nicht wechseln.

ABER: ich finde man sollte das nicht hier so verharmlosen bzw. nicht falsch verstehen, WEIL es letzendlich "cunub" ist, die erde bebt, bei jedem schritt, den du auf ihr machst. mach es so schnell es geht...

du darfst gar keine sure lesen, auch nicht die, die du auswendig kannst. kurz: nix ausm koran.

selam
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فَبِأَيِّ آلَاء رَبِّكُمَا تُكَذِّبَانِ
zeynooo
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« Antworten #6 am: September 30, 2006, 20:41:04 »

unser prophet empfiehlt freitags nochmal so gusul...
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فَبِأَيِّ آلَاء رَبِّكُمَا تُكَذِّبَانِ
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« Antworten #7 am: Oktober 01, 2006, 11:56:03 »

EsSelamu Aleykum,

zeynooo, möge Allah mit Dir zufrieden sein. Ich schliesse mich Deiner Antwort  an, weil Sperma nicht die gleiche Fetwa hat wie Blut, was Unrein ist, wenn es ausserhalb des Körpers ist (wie z.B. am Kleid).

Vesselam

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"Sauberkeit ist Hälte des Glaubens"
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sorvet52
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« Antworten #8 am: Oktober 03, 2006, 05:18:43 »

Selamunaleykum,
undzwar habe ich eine Frage,
nehmen wir mal an, dass man keine Möglichkeit hat gusl-Waschung durchzuführen aber ein es steht auch ein Gebet an.

Wie kann oder sollte man in dieser Situation handeln? Würde dann evtl die kleine Waschung genügen, wenn man aber dafür ne möglichkeit hätte?

Bedanke mich jetzt schon für die Antworten

vesselam
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« Antworten #9 am: Oktober 03, 2006, 12:13:37 »

EsSelamu Aleykum sorvet52,

Es gibt je nach Situation und Umgebung verschiedene Antworten. Kannst Du diese Situation näher beschreiben? Bist Du alleine dabei? Oder sind andere Muslime mit Dir zusammen und Du bist der einzige in Cunub zustand? Findet man in dieser Situation wirklich keine Möglichkeit Gusl zu nehmen? Auch in der Umgebung nicht?

Vesselam

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sorvet52
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« Antworten #10 am: Oktober 04, 2006, 05:22:25 »

selamunaleykum,
ja es gibt gar keine Möglichkeit Gusl zu nehmen.
Wie sollte man dann handeln wenn man alleine ist, und wie wenn andere Muslime auch dabei sind?

vesselam

sorvet52
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zeynooo
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« Antworten #11 am: Oktober 04, 2006, 20:52:41 »

mit teyemmün, sprich mit erde: hände in erde - auf gesicht und arme.
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EinMuslim
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« Antworten #12 am: Oktober 08, 2006, 04:14:06 »

S.A. Brüder und Schwestern

hätte auch eine frage zum gusulabdest
undzwar wenn ein muslim mit seiner frau schmust und dabei lusttropfen verliert muss er dann gusul nehmen...Huch

Vielen Dank im voraus
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Solange das Tor zum Grab nicht verschlossen ist gehe ich mal Beten...!!!
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« Antworten #13 am: Oktober 06, 2007, 02:23:23 »

Ich würde mich auch freuen, wenn jemand die Frage von "EinMuslim" beantworten würde
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erdbeer.kiwi
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« Antworten #14 am: Oktober 06, 2007, 16:12:20 »

Ja. Er muss Ghusl nehmen.

WAS GHUSL NÖTIG MACHT




1.   Geschlechtsverkehr, gleichgültig ob mit oder ohne Emission.

 

2.   Emission von Feuchtigkeit, wenn diese von Samenerguß und Orgasmus begleitet wird, egal ob im Schlafen oder Wachen. Ein Sexualtraum macht Ghusl nicht erforderlich, wenn er nicht von einer Flüssigkeits­emission begleitet wird.

 

3.   Beendigung der Perioden Haiz (Menstruationsperiode der Frau) und Nifaas (Periode von 40 Tagen nach einer Entbindung).

 

MASALAH: Rechtlich dauert Haiz nicht kürzer als drei und nicht länger als zehn Tage. Nifaas (Schutzdauer nach Kindesgeburt) dauert nicht länger als vierzig Tage. Für die kürzeste Dauer gibt es keine Begrenzung. Innerhalb dieser Zeitspannen gilt Blut in jeder Farbschattierung, außer rein weißer Ausfluss, als Blut von Haiz oder Nifaas.

 

Die rechtlich kürzeste Dauer für Thur (Tahaarat zwischen zwei Haiz) ist fünfzehn Tage.

 

Blut, welches für weniger als drei Tage oder mehr als zehn Tage kommt und welches nach vierzig Tagen in

Nifaas kommt, wird Istihaaza (unangemessenes Blut) genannt und hält eine Frau weder von Salaat noch von Saum (islamisches Fasten) ab.

 

Wenn Haiz einer Frau länger als ihre übliche Periode dauert (z.B. neun Tage statt üblicherweise sechs), so wird dieses Blut nicht Istihaaza genannt (und sie ist daher weder für Salaat noch für Saum verantwortlich, ob­wohl sie schon Qasaa (Nachholen des Versäumten) für ihr Saum zu tun hat). Werden die zehn Tage jedoch überschritten, dann gilt alles, was über ihre übliche Periode hinausgeht, als Istihaaza (und sie hat für alle versäumten Salaats und Saums ab der Zeit, welche über ihre normale Periode hinausgeht, in unserem Beispiel ab dem sechsten Tag, Qasaa zu tun).

 

Haiz einer jungen Frau, die eben zu menstruieren begonnen (und noch keine regelmäßigen Perioden) hat, ist

für zehn Tage festgesetzt. Alles Blut nach diesen zehn Tagen gilt als Istihaaza.

 

MASALAH: Während Haiz und Nifaas ist Salaat ausgesetzt und Qasaa nicht erforderlich. Gleicherweise ent­hebt Haiz und Nifaas eine Frau vom Fasten. Es ist jedoch Wajib (verbindlich), Qasaa für alle verlorenen Fasttage zu leisten.

 

Geschlechtsverkehr während Haiz und Nifaas ist haraam (ungesetzlich), aber nicht während Istihaaza.

 

Sollte der Ausfluss von Haiz vor Beendigung der zehn Tage (oder der üblichen Periode) aufhören, so ist Geschlechtsverkehr, ehe die Frau Ghusl genommen hat, solange nicht halal (gesetzlich erlaubt) bis die Zeit für ein Salaat verstrichen ist (ohne weiteren Ausfluß, so dass man sicher sein kann, dass die monatliche Blutung tatsächlich zum Stillstand gekommen ist).

 

Gemäß Imam Abu Hanifa ist es also erlaubt, innerhalb dieser zehn Tage seiner Frau sexuell beizuwohnen, bevor sie Ghusl genommen hat. Die meisten anderen Imame sind jedoch der Meinung, dass sie ohne vorhergehendes Ghusl nicht am Geschlechtsverkehr teilnehmen darf.

 

MASALAH: Es ist jemandem, ohne in Wudhu zu sein nicht erlaubt, den Qur'an zu berühren, (außer der Qur'an ist verpackt oder in einer Schatulle). Man kann jedoch daraus lesen (oder aus dem Gedächtnis rezitieren). Für jemanden in Janaabat (für den Ghusl notwendig wurde), Haiz oder Nifaas ist es nicht erlaubt, den Qur'an zu berühren, daraus zu rezitieren, eine Masjid (Moschee) zu betreten oder Tawaf (die Kaaba zu umschreiten) zu verrichten (Janaabat hindert jedoch nicht daran, "Bismillah" oder "Al-Hamdulillah" etc. zu sagen oder Duaa zu sprechen).


Aus "The Essential Hanafi Handbook of Fiqh"



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